Über welche Kenntnisse sollten die Beschäftigten in den Chemieanlagen verfügen?

April 9, 2022
Veröffentlicht in Laboratory News
April 9, 2022 Longchang Chemical

Über welche Kenntnisse sollten die Beschäftigten in den Chemieanlagen verfügen?

  1. Gutes Betriebsverhalten entwickeln

 

(1) Routinemäßige Inspektion vor dem Betrieb Die mechanischen Einrichtungen müssen stets in Betrieb gehalten werden. Routinemäßige Inspektionen von Maschinen und Anlagen werden täglich vor der Arbeit durchgeführt.

 

 

Wenn irgendeine abnormale Situation festgestellt wird, sollte der Arbeiter das Managementpersonal rechtzeitig benachrichtigen und kann erst nach der Wartung und Bestätigung der Sicherheit arbeiten.

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(2) Halten Sie den Signalkontakt fest Wenn mehr als zwei Personen zusammenarbeiten, ist es manchmal notwendig, das Kontaktsignal festzulegen und nach dem Signal zu arbeiten.

 

 

Bei Arbeitsplätzen mit Kontaktsignalen sollten die Arbeitnehmer die angegebenen Signale beachten und mit der Arbeit beginnen, nachdem sie die Bedeutung der Signale bestätigt und geklärt haben.

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(3) Halten Sie sich strikt an die Betriebsabläufe Vereinfachung und Auslassung der vorgeschriebenen Betriebsabläufe aus Angst vor Schwierigkeiten führen oft zu vielen Unfällen. Daher sollten sich die Arbeitnehmer strikt an die Betriebsverfahren halten.

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  • Unkonventionelle Vorgänge sollten rechtzeitig gemeldet werden. Wenn sich das Produkt in der Produktionslinie verformt oder wenn ein kleiner Fehler auftritt, müssen einige Maßnahmen durchgeführt werden, die nicht in den Betriebsverfahren festgelegt sind (d. h. unkonventionelle Maßnahmen), wie z. B. die Fehlersuche an der Maschine, die Überholung, das Ölen usw. sollten der Geschäftsleitung rechtzeitig gemeldet werden.

 

  1. Absolut verbotenes unsicheres Betriebsverhalten:

 

 

1) Die Bedienung der Maschinen und Geräte, die Art und Weise der Entnahme und Platzierung von Gegenständen ist nicht korrekt, und der Halt der Gegenstände ist nicht fest.

 

2) Annäherung an oder Betreten einer gefährlichen Stelle, z. B. einer laufenden Maschine oder einer angehobenen Ladung.

 

3) Reinigung, Betankung oder Überholung von mechanischen Geräten, die in Betrieb sind, unter Strom stehen oder erhitzt werden.

 

4) Plötzliches Starten der Maschine, Bewegen des Fahrzeugs, eines Objekts oder Fortfahren mit dem nächsten Schritt, ohne ein Signal zu geben oder die Sicherheit zu bestätigen.

 

5) Unsachgemäße Auswahl der mechanischen Vorrichtungen, unsachgemäße Verwendung oder Defekte.

 

6) Verlassen Sie die laufende Maschine und bringen Sie die Maschine oder das Material in einen unsicheren Zustand oder an einen unsicheren Ort.

 

7) Das Entfernen der Sicherheitsvorrichtung oder das Unwirksammachen der Sicherheitsvorrichtung.

 

8) Aufspringen, Absteigen oder Arbeiten mit den Händen anstelle der vorgeschriebenen Werkzeuge von Fahrzeugen oder Maschinen.

 

9) Benutzen Sie die persönliche Schutzausrüstung nicht, unsachgemäß oder in unsicherer Weise.

 

10) Fühlen Sie sich frei, unbekannt zu berühren Chemikalien.

 

11) Er betrat hastig einen engen Raum.

 

  • Rettung im Falle eines Unfalls.

 

  1. Wie kann man die Gefahrenquelle am Arbeitsplatz schnell erkennen?

 

 

Verborgene Gefahren beziehen sich auf verborgene Unglücke, d. h. auf verborgene oder versteckte Gefahren oder Katastrophen.

 

Die versteckte Gefahr eines Unfalls bezieht sich im Allgemeinen auf unsicheres Verhalten von Menschen, unsichere Zustände von Dingen und Managementfehler, die zu Unfällen im Produktionssystem führen können.

 

  1. Welches sind die unsicheren Verhaltensweisen der Menschen?

 

 

Es gibt 11 Hauptkategorien, die auch die direkte Hauptursache für Unfälle in der Produktion sind.

 

1) Ignorieren der Sicherheit, Ignorieren von Warnungen, Bedienungsfehler.

 

2) Von Menschen verursachter Ausfall von Sicherheitseinrichtungen.

 

3) Verwendung unsicherer Ausrüstung.

 

4) Mit der Hand statt mit Werkzeugen arbeiten.

 

5) Unsachgemäße Lagerung von Gegenständen.

 

6) Sich an gefährliche Orte wagen.

 

7) Klettern oder Sitzen in einer unsicheren Position.

 

8) Störendes und ablenkendes Verhalten.

 

9) Vernachlässigung oder Nichtbenutzung einzelner Arbeitsschutzartikel und -geräte.

 

10) Unsichere Kleidung. Baijia Management

 

  • Falsche Handhabung und falscher Umgang mit entzündlichen, explosiven und anderen gefährlichen Gütern.

 

  1. Einstufung der gefährlichen und schädlichen Faktoren

 

Die Klassifizierung von gefährlichen und schädlichen Faktoren ist die Grundlage für die Analyse und Identifizierung von gefährlichen und schädlichen Faktoren. Es gibt viele Möglichkeiten, gefährliche und schädliche Faktoren zu klassifizieren, hauptsächlich die beiden folgenden:

 

 

 

5.1. Klassifizierung nach den direkten Ursachen von Unfällen und berufsbedingten Gefährdungen

(5.1) Physikalische Gefährdungen und schädliche Faktoren

5.1.1) Defekte an Geräten und Einrichtungen

 

Unzureichende Festigkeit, unzureichende Steifigkeit, mangelhafte Stabilität, mangelhafte Abdichtung, Spannungskonzentration, Formfehler, freiliegende bewegliche Teile, Bremsdefekte und andere Mängel an Geräten und Anlagen.

 

 

5.1.2) Schutzmängel

 

Kein Schutz, Mängel an Schutzvorrichtungen und -einrichtungen, unsachgemäßer Schutz, unsachgemäße Abstützung, unzureichender Schutzabstand, sonstige Schutzmängel.

 

 

5.1.3) Elektrisch

 

Freiliegende stromführende Teile, Leckagen, Blitzschlag, statische Elektrizität, elektrische Funken und andere elektrische Gefahren.

 

 

5.1.4) Lärm

 

Mechanischer Lärm, elektromagnetischer Lärm, hydrodynamischer Lärm und andere Geräusche.

 

 

5.1.5) Vibration

 

Mechanische Schwingungen, elektromagnetische Schwingungen, hydrodynamische Schwingungen und andere Schwingungen.

 

 

5.1.6) Elektromagnetische Strahlung

 

Ionisierende Strahlung: Röntgenstrahlen, g-Strahlen, a-Teilchen, beta-Teilchen, Protonen, Neutronen, hochenergetische Elektronenstrahlen usw.; nicht-ionisierende Strahlung: ultraviolette Strahlen, Laser, Hochfrequenzstrahlung, elektrische Ultrahochspannungsfelder.

 

 

5.1.7) Sportliche Tiere

 

Feste Geschosse, Flüssigkeitsspritzer, Rückprall, Abrutschen von Gestein und Erde, Abrutschen von Materialstapeln, Abrollen von Luftströmen, Aufprall auf den Boden und andere Gefahren durch bewegliche Objekte.

 

 

5.1.8) Offene Flamme

 

 

5.1.9) Stoffe mit hoher Temperatur, die Verbrennungen verursachen können

 

Hochtemperaturgase, Hochtemperaturfeststoffe, Hochtemperaturflüssigkeiten und andere Hochtemperaturstoffe.

 

 

5.1.10) Kryogene Stoffe, die Erfrierungen verursachen können

 

Gase mit niedriger Temperatur, feste Stoffe mit niedriger Temperatur, Flüssigkeiten mit niedriger Temperatur und andere Stoffe mit niedriger Temperatur.

 

 

5.1.11) Staub und Aerosole

 

Ausgenommen explosive, giftige Stäube und Aerosole.

 

 

5.1.12) Schlechtes Arbeitsumfeld

 

Chaotische Arbeitsbedingungen, sinkende Fundamente, mangelhafte Sicherheitsübergänge, schlechte Beleuchtung, schädliche Beleuchtung, schlechte Belüftung, Hypoxie, schlechte Luftqualität, schlechte Wasserversorgung und -ableitung, Wasserschwall, Zwangshaltung, hohe Temperatur, niedrige Temperatur, hoher Luftdruck, niedriger Luftdruck, hohe Temperatur und hohe Luftfeuchtigkeit, Naturkatastrophen und andere schlechte Arbeitsbedingungen.

 

 

5.1.13) Signaldefekte

 

Keine Signaleinrichtungen, falsche Signalauswahl, falsche Signallage, unklares Signal, ungenaue Signalanzeige und andere Signalfehler.

 

 

5.1.14) Defekte kennzeichnen

 

Kein Zeichen, unklares Zeichen, unregelmäßiges Zeichen, unsachgemäße Auswahl des Zeichens, fehlerhafter Standort des Zeichens und andere Zeichenfehler.

 

 

5.1.15) Sonstige physikalische Gefahren und Schadfaktoren

 

 

(5.2) Chemische Gefahren und schädliche Faktoren

 

 

5.2.1) Entzündliche und explosive Stoffe

 

Entzündbare und explosive Gase, entzündbare und explosive Flüssigkeiten, entzündbare und explosive Feststoffe, entzündbare und explosive Stäube und Aerosole sowie andere entzündbare und explosive Stoffe.

 

 

5.2.2) Pyrophore Stoffe

 

 

5.2.3) Giftige Stoffe

 

Giftige Gase, giftige Flüssigkeiten, giftige Feststoffe, giftige Stäube und Aerosole und andere giftige Stoffe.

 

 

5.2.4) Ätzende Stoffe

 

Ätzende Gase, ätzende Flüssigkeiten, ätzende Feststoffe und andere ätzende Stoffe.

 

 

5.2.5) Andere chemische Gefahren und schädliche Faktoren

 

 

 

(5.3) Biologische Gefährdungen und Schadfaktoren

 

 

5.3.1) Krankheitserregende Mikroorganismen

 

Bakterien, Viren, andere krankheitserregende Mikroorganismen.

 

 

5.3.2) Überträger von Infektionskrankheiten

 

 

5.3.3) Schädliche Tiere

 

 

5.3.4) Schädliche Pflanzen

 

 

5.3.5) Andere biologische Gefahren und schädliche Faktoren

 

 

 

(5.4) Psychologische und physiologische Risiken und schädliche Faktoren

 

 

5.4.1) Überlastung

 

Körperliche Überlastung, Überlastung des Gehörs, Überlastung des Sehvermögens und andere Überlastungen.

 

 

5.4.2) Abnormaler Gesundheitszustand

 

 

5.4.3) Tabuoperationen durchführen

 

 

5.4.4) Psychologische Anomalien

 

Emotionale Anomalien, Risikobereitschaft, übermäßiger Stress, andere psychologische Anomalien.

 

 

5.4.5) Funktionsmängel feststellen

 

Wahrnehmungsverzögerungen, Identifizierungsfehler, andere Mängel in der Identifizierungsfunktion.

 

 

5.4.6) Sonstige psychische und physische Gefahren und schädliche Faktoren

 

 

 

(5.5) Verhaltensbedingte Risiken und schädliche Faktoren

 

 

5.5.1) Befehlsfehler

 

Befehlsfehler, illegaler Befehl und andere Befehlsfehler.

 

 

5.5.2) Betriebsfehler

 

Fehlbedienung, illegaler Betrieb und andere Betriebsfehler.

 

 

5.5.3) Fehler bei der Vormundschaft

 

 

5.5.4) Sonstige Fehler

 

 

5.5.5) Andere verhaltensbedingte Risiken und schädliche Faktoren

 

 

5.5.6) Andere gefährliche und schädliche Faktoren

 

 

 

  1. Klassifizierung nach der Unfallkategorie

 

 

(6.1) Objektstreik

 

Bezeichnet die Bewegung eines Gegenstands unter Einwirkung der Schwerkraft oder anderer äußerer Kräfte, die den menschlichen Körper trifft und zu Verletzungen oder zum Tod führt, mit Ausnahme von Schlägen, die von mechanischen Geräten, Fahrzeugen, Hebezeugen, Einstürzen usw. verursacht werden.

 

 

(6.2) Fahrzeugschäden

 

Bezieht sich auf Stürze von Menschen und Gegenständen, Stürze und Quetschungen, die durch das Führen von Kraftfahrzeugen in Unternehmen verursacht werden, mit Ausnahme von Unfällen, die sich ereignen, wenn Hebezeuge, Zugfahrzeuge und Fahrzeuge angehalten werden.

 

 

(6.3) Mechanische Schäden

 

Bezieht sich auf Schäden, die durch den direkten Kontakt von beweglichen (statischen) Teilen, Werkzeugen und bearbeiteten Teilen mechanischer Geräte mit dem menschlichen Körper verursacht werden, wie z. B. Einklemmen, Zusammenstoßen, Scheren, Verwickeln, Verdrehen, Schleifen, Schneiden, Stechen usw., mit Ausnahme von mechanischen Schäden, die durch Fahrzeuge und Hebemaschinen verursacht werden.

 

 

(6.4) Verletzungen beim Heben

 

Sie bezieht sich auf das Herausschleudern, Herabfallen, Aufschlagen (Spreizen, Heben) von Gegenständen und Stromschläge, die bei verschiedenen Hebevorgängen (einschließlich Kraninstallation, Wartung und Prüfung) auftreten.

 

 

(6.5) Elektrischer Schlag

 

Einschließlich der durch Blitzschlag verursachten Verluste.

 

 

(6.6) Ertrinken

 

Einschließlich Sturz aus der Höhe und Ertrinken, ausgenommen Bergwerke und unterirdische Überschwemmungen und Ertrinken.

 

 

(6.7) Verbrühung

 

Bezieht sich auf Flammenverbrennungen, Verbrennungen durch Hochtemperaturgegenstände, chemische Verbrennungen (innere und äußere Verbrennungen durch Säuren, Laugen, Salze, organische Stoffe), physikalische Verbrennungen (innere und äußere Verbrennungen durch Licht und radioaktive Stoffe), ausgenommen elektrische Verbrennungen und Brände.

 

 

(6.8) Feuer

 

 

(6.9) Sturz aus großer Höhe

 

Bezieht sich auf Unfälle, die durch Stürze bei Arbeiten in der Höhe verursacht werden, mit Ausnahme von Stromschlägen und Sturzunfällen.

 

 

(6.10) Zusammenbruch

 

Bezeichnet den Unfall, der dadurch verursacht wird, dass das Objekt seine eigene Festigkeitsgrenze überschreitet oder durch die Zerstörung der strukturellen Stabilität unter der Einwirkung einer äußeren Kraft oder der Schwerkraft, wie z. B. Erd- und Felseinsturz beim Ausheben von Gräben, Einsturz von Gerüsten, Einsturz von Schornsteinen usw. Hebemaschinen, Einsturz durch Sprengungen.

 

 

(6.11) Fallende Oberfolienbande

 

(6.12) Wasserdurchlässig

 

(6.13) Sprengungen

 

Bezieht sich auf Verluste bei Sprengungen.

 

 

(6.14) Schießpulverexplosion

 

Bezieht sich auf Explosionsunfälle, die bei der Herstellung, Verarbeitung, Beförderung und Lagerung von Schießpulver, Sprengstoffen und deren Produkten auftreten.

 

 

(6.15) Gasexplosion

 

(6.16) Kesselexplosion

 

(6.17) Container-Explosion

 

(6.18) Sonstige Explosionen

 

(6.19) Vergiftungen und Erstickungsanfälle

 

(6.20) Sonstige Schäden

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