29. Januar 2024 Longchang Chemical

Die grundlegenden Punkte einer standardisierten Laborverwaltung sind folgende:

1. Einführung eines strengen Laborverwaltungssystems, klarer Verantwortlichkeiten und Anforderungen, um zu verhindern, dass die Betreiber gegen das Gesetz verstoßen.

2. Halten Sie die Laborumgebung sauber und aufgeräumt, achten Sie auf die Details des Betriebs, um Verunreinigungen durch Bedienerfehler zu vermeiden. Reinigen Sie das Labor und die Geräte regelmäßig und gründlich, um Staub und übermäßige Feuchtigkeit zu vermeiden. 3.

3. Das Personal, das den Operationssaal betritt, sollte Kleidung, Hüte und Schuhe wechseln und keine nicht experimentellen Gegenstände in das Labor mitbringen, um Kontaminationen und Störungen des experimentellen Betriebs zu vermeiden. 4.

4. Projekte, die sich gegenseitig kontaminieren oder stören, sollten getrennt werden. 5.

5. Der Zugang zu kontrollpflichtigen Bereichen sollte eingeschränkt werden, und unbeteiligte Personen sollten das Labor nicht nach Belieben betreten oder verlassen können.

6. Arbeitsplatten und Gegenstände verschiedener Projekte sollten nicht vermischt werden, und experimentelle Arbeiten müssen in Abzugshauben durchgeführt werden.

Die Anforderungen an die Laborumgebung sind wie folgt:
1. die Anordnung der Laboratorien angemessen ist, um Interferenzen und Kreuzkontaminationen zwischen dem Arbeitsbereich und den Prüfgegenständen zu vermeiden.
2. Prüfstellen, die eine strenge Kontrolle von Temperatur und Luftfeuchtigkeit erfordern, sollten mit geeigneten Einrichtungen und Überwachungsgeräten ausgestattet sein und die Umweltbedingungen aufzeichnen.
3. Wenn elektromagnetische Störungen, Lärm oder Vibrationen und andere Umwelteinflüsse sich auf die Prüfarbeiten auswirken, sollten besondere Überwachungsmaßnahmen ergriffen und die entsprechenden Parameter aufgezeichnet werden. Bei Vibrationsanforderungen und leicht herzustellenden großen Vibrationstestprojekten sollten Maßnahmen zur Vibrationsisolierung und zum Vibrationsschutz getroffen werden.
4. Präzisionsinstrumente dürfen nicht mit chemischen Analyselabors gemischt werden, um Feuchtigkeit und chemische Korrosion der Instrumente zu vermeiden.
5. Labor- und Bürobereiche sollten ordnungsgemäß voneinander getrennt sein, und Bereiche, die die Qualität der Arbeit beeinträchtigen können, sollten eingeschränkt und kontrolliert werden.
6. Das Laboratorium ist sauber, aufgeräumt, hell und ruhig zu halten.
7. Abwässer, Abgase und andere gefährliche Stoffe sind unter Beachtung der Umweltschutzvorschriften zu behandeln.
8. Proben sollten unterteilt werden in Warten auf den Prüfbereich, im Prüfbereich, im Prüfbereich und im Rückstellbereich, und deutlich gekennzeichnet werden.
9. Es sollte ein unabhängiger Reinwasseraufbereitungsraum vorhanden sein.

Die Anforderungen an die Verwaltung der Laborartikel und Reagenzien sind wie folgt:

 

1. Die Gegenstände im Laboratorium sind in drei Kategorien einzuteilen: in Gebrauch, ausrangiert und ungenutzt, und in geordneter und sauberer Weise anzuordnen. Gegenstände, die nicht für die Prüfung benötigt werden, sollten aus dem Labor entfernt werden. 2.
2. Glasmessgeräte sollten nummeriert sein und nicht mit chemischen Reagenzien gemischt werden, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden. 3.
3. chemische Reagenzien sollten in einem speziellen Lager gelagert werden, das Labor nur eine kleine Menge von Reagenzien für den kurzfristigen Bedarf, und sollte getrennt von der Konfiguration der Reagenz-Lösungen gelagert werden.
4. Reagenzienschränke sollten die gelagerten Reagenzien je nach Art des Fachs leicht trennen können, um Kontamination und Vermischung zu vermeiden.
5. leicht zur Kontamination anderer Reagenzien führen Substanzreagenzien sollten dicht gekapselt und getrennt von anderen Reagenzien gelagert werden. Bei flüchtigen Reagenzien sollte besonders auf die Kühlung geachtet werden. 6.
6. Reagenzien, die anfällig für Beschädigung und Verfall sind, sollten durch geeignete Maßnahmen geschützt werden, z. B. durch Exsikkatoren, Anti7. Alle Arten von Reagenzien sollten deutlich mit Informationen wie Name, Art, Lagerungsbedingungen, Herstellungsdatum und Haltbarkeit des Reagenzes beschriftet werden, um eine ordnungsgemäße Verwendung und einen rechtzeitigen Austausch zu gewährleisten.
8. Abfälle chemischer Reagenzien sollten ordnungsgemäß gehandhabt und in Übereinstimmung mit den Vorschriften gelagert werden. Gefährliche Abfälle sollten zentral in speziellen Behältern gelagert und regelmäßig professionellen Einheiten zur Behandlung anvertraut werden.
9. Versuchsmaterialien für den einmaligen Gebrauch sind zu versiegeln und zu lagern sowie gemäß den vorgeschriebenen Verfahren zu sterilisieren und zu behandeln.
10. Die Instrumente und Ausrüstungen des Laboratoriums sind regelmäßig zu warten und zu pflegen sowie entsprechend den Anforderungen zu kalibrieren und zu inspizieren, um ihren normalen Betrieb und ihre Genauigkeit sicherzustellen.
11. Das Labor muss mit geeigneten Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöschgeräten, Notausgängen und medizinischen Erste-Hilfe-Ausrüstungen ausgestattet sein, um auf Notfälle reagieren zu können.
12. Das Laborpersonal muss die erforderliche Sicherheitsschulung und Wissensvermittlung erhalten, um die Sicherheitspraktiken im Labor und die Notfallmaßnahmen zu verstehen, damit das Sicherheitsbewusstsein und die Betriebsfähigkeit gewährleistet sind.
13. Das Laboratorium hat ein solides System zur Meldung und Aufzeichnung von Unfällen einzurichten, Unfälle zu untersuchen und zu analysieren und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Wiederholung ähnlicher Unfälle zu verhindern.
14. Die für das Laboratorium verantwortliche Person ist für das Sicherheitsmanagement des Laboratoriums zuständig, organisiert regelmäßige Sicherheitsinspektionen und interne Audits und sorgt für die rechtzeitige Behebung der festgestellten Probleme.

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